Notdienst

An folgenden Tagen in 2024 haben wir für Sie Notdienst:

Samstag 30.03.24
von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr

Dienstag 21.05.24
von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr

Freitag 02.08.24
von 13.00 Uhr bis 08.00 Uhr

 

Den offiziellen Notdienst erreichen Sie unter der Rufnummer:

01805 - 98 67 00

Der zahnmedizinische Notfall
und was Sie selber machen können
bzw. respektive beachten sollten.

Wurde ein Zahn ausgeschlagen?
Den Zahn nur an der Zahnkrone und nicht etwa an der Wurzel anfassen. Verunreinigungen nicht selber entfernen. Den ausgeschlagenen Zahn in Wasser oder besser in Milch transportieren, damit er ggf. vom Zahnarzt wieder eingesetzt werden kann. Bringen Sie ggf. Ihren Impfausweis mit.

Wenn Sie eine Füllung oder ein Provisorium verloren haben
Wenn Sie keine (starken) Schmerzen haben, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Zahnarzt. Wichtig ist dann eine sorgfältige tägliche Mundhygiene, bis zu Ihrem Termin.

Ist ein Zahn verschoben oder gelockert (z.B. nach einem Unfall)?
Nicht an dem betroffenen Zahn wackeln und nur vorsichtig (besser gar nicht) die Zähne zusammen beissen. Fahren Sie direkt in eine Zahnklinik oder zum Zahnarzt. Bringen Sie ggf. Ihren Impfausweis mit.

Sie haben starke Schmerzen oder Schwellungen?
Kühlen Sie den Bereich mit kalten Umschlägen oder etwas Eis in einem Tuch und fahren Sie direkt zum Zahnarzt.

Nach einem zahnärztlichen / operativen Eingriff?
Es kann nach einem Eingriff zu Blutungen kommen. Drücken Sie für ca. 40 Min. ein sauberes Baumwolltuch auf die Blutung bzw. beissen Sie auf das Tuch. Auf keinen Fall sollten Sie Rauchen, Kaffee, Tee oder Alkohol trinken oder Sport betreiben. Sollte die Blutung sich nicht stoppen lassen, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Arzt / Zahnarzt in Verbindung.

Es plagen Sie Druckstellen an Prothesen?
Verwenden Sie schmerzlindernde Salben. Nehmen Sie nachts die Prothese heraus. Lassen Sie die Prothese bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch wieder an den Kiefer angleichen.

Schmerzmittel?
Bitte halten Sie sich in jedem Fall an die Dosierungshinweise der Packungsbeilage bzw. an die Anweisungen des Arztes oder Apothekers. Verschreibungspflichtige Medikamente immer nur nach Anweisung des Arztes einnehmen.

Wir wünschen allen Patienten einen guten Heilungsverlauf.
Ihr Zahnarzt Schwake Team!